Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die grundlegenden Richtlinien für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von 

Tamara Duprée Pferdetaxi, Hauptstr. 3, 29356 Bröckel 

(im Folgenden als "Transporteur" bezeichnet), dar.

Diese Bedingungen werden integraler Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen zwischen dem Transporteur und dem Absender im Rahmen von Transportaufträgen (im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nichtig. 

§ 1 Vertragsgegenstand 

(1) Der Transporteur übernimmt die Verantwortung für den Transport von Pferden innerhalb des nationalen Gebiets im Auftrag des Auftraggebers. (2) Der Absender ist verpflichtet, den Transporteur im Voraus über alle relevanten Einzelheiten zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports erforderlich sind. 

§ 2 Kosten 

(1) Die Kosten für den jeweiligen Transportauftrag ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Transporteur und dem Auftraggeber, siehe § 4 (1a). Der Transporteur ist berechtigt, zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Transportunternehmung entstehen, in branchenüblicher Höhe zu verlangen, sofern diese tatsächlich angefallen sind. (2) Die Zahlung erfolgt entweder in bar bei Be- oder Entladung oder im Voraus durch Überweisung; in Ausnahmefällen kann auch eine Zahlung über PayPal akzeptiert werden. 

§ 3 Übergabe des Beförderungsgutes

 Der Auftraggeber hat das zu transportierende Gut (Pferd) in einem beförderungsfähigen Zustand zu übergeben. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Transporteur alle erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise den Equidenpass oder gegebenenfalls ein Tierarztattest. 

§ 4 Auftrag 

(1) Der Beförderungsauftrag beginnt mit der Erteilung und endet mit der Ankunft am vereinbarten Zielort. (2) Die vertragliche Beziehung kann durch einen Frachtbrief dokumentiert werden, der sowohl vom Transporteur als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Dieser Frachtbrief umfasst die erforderlichen Daten gemäß § 408 HGB sowie zusätzliche Regelungen. § 5 Be- und Entladung (1) Die Be- und Entladung wird vom Auftraggeber oder einer von diesem bevollmächtigten Person durchgeführt. 

(2) Der Transporteur bleibt während des Be- und Entladevorgangs von der Haftung befreit, da er nicht für diese Tätigkeiten verantwortlich ist. 

(3) Für die jeweiligen Be- und Entladevorgänge steht dem Auftraggeber eine zeitspezifische Frist von maximal einer halben Stunde zur Verfügung. Die Frist beginnt mit der Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Transporteur und endet beim Erreichen des vereinbarten Zielorts. 

(4) Sollte der Transporteur über diese Frist hinaus mit Wartezeiten konfrontiert werden, hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Zudem ist der Transporteur berechtigt, den Verladevorgang abzubrechen, wenn dieser nicht fristgerecht durchgeführt werden kann. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

(5) Beginnt die Beladung nicht oder gelingt diese nicht, obwohl die Beladefrist abgelaufen ist, setzt der Transporteur eine angemessene Nachfrist. Erfolgt die Beladung nicht innerhalb dieser Nachfrist, gilt der Vertrag als aufgelöst. Der Transporteur hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. 

(6) Ab dem Zeitpunkt vom Verladen bis zum Entladen, wird die Kamera zur Überwachung eingeschaltet und zeichnet alles auf, dieses dient zum Schutz (Überwachung beim Transport)des Pferdes und dem Nachweis ,sollte es zu Verletzungen kommen, ohne Aufzeichnung /Kameraüberwachung findet kein Transport statt. Die Aufzeichnungen werden nach 3 Werktagen gelöscht.

§ 6 Stornierung 

(1) Eine Stornierung des Auftrags ist bis zu 8 Werktage vor dem Transporttermin kostenfrei. 

(2) Erfolgt eine Stornierung weniger als fünf Werktage vor dem Transporttermin, werden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. 

§ 7 Mitnahme von Personen und Gegenständen 

(1) Die Mitnahme von Personen und Gegenständen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Transporteurs. 

(2) Erfolgt die Mitnahme, geschieht dies auf eigenes Risiko des Auftraggebers, weshalb der Transporteur von jeglicher Haftung für Personen- und Sachschäden ausgeschlossen ist. 

§ 8 Haftung 

(1) Der Transporteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf die Beförderung lebender Tiere zurückzuführen ist. 

(2) Für Schäden und Beschädigungen, die vom Transportgut ausgehen, ist der Transporteur ebenfalls haftungsbefreit. 

(3) Zudem ist der Transporteur von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfristen aufgrund von Umständen eintreten, die auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. 

(4) Der Transporteur hält eine Frachtführerhaftpflichtversicherung gemäß § 7a GüKG und haftet im Rahmen der § 427 HGB festgelegten Beschränkungen. Der Transport ist auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) versichert. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Transport auf eigene Kosten abzuschließen. (6) Eine weitergehende Haftung des Transporteurs besteht nicht. 

§ 9 Schadenanzeige 

(1) Jeglicher Schaden ist dem Transporteur unverzüglich bis zur Beendigung des Auftrags anzuzeigen.

 (2) Erfolgt keine Anzeige eines Schadens bis zur Beendigung des Auftrags, wird unterstellt, dass das Transportgut in vertraglich einwandfreiem Zustand transportiert und ausgeliefert wurde. Diese Annahme gilt ebenso für äußerlich nicht sofort erkennbare Schäden, wenn diese nicht innerhalb eines Tages nach Ablieferung angezeigt werden. 

(3) Die Schadensanzeige hat schriftlich zu erfolgen. 

§ 10 Gerichtsstand 

Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz des Transporteurs, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Im Falle des Auftraggebers als Verbraucher bestimmt sich der Gerichtsstand bei Klagen gegen diesen nach dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort.

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